Allgemeine Geschäftsbedingungen für Organisationen (AGB Organisation)
1. Regelungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Zugriff auf Online-Plattform
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Organisationen, die auf der Plattform bcause.com (im folgenden: bcause) registriert werden. Sie gelten für diese in Ergänzung zu den Nutzungsbedingungen. Sie regeln weitere Einzelheiten des Rechtsverhältnisses zwischen bcause und der Organisation.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den Nutzungsbedingungen und den AGB Organisation gehen diese AGB Organisation vor.
Zudem gilt die Datenschutzerklärung von bcause.
1.2. Die in den AGB Organisationen verwendeten Begriffe werden wie folgt definiert:
● „Nutzer” – Registrierter Nutzer und Besucher der Plattform (natürliche oder juristische Person).
● „Plattform” – Die von der gut.org invest GmbH betriebene Plattform www.bcause.com
● „Organisation” – Registrierte Nutzerin der Plattform (nur juristische Person). Die Organisation stellt auf der Plattform Informationen zu sich und ihren Finanzierungsmöglichkeiten ein. Die Organisation ist Trägerin der Finanzierungsmöglichkeiten und hierfür allein verantwortlich.
● „Finanzierungsmöglichkeit” bezeichnet die Option, mit der eine Organisation finanziert werden kann. Dies kann eine Spende und/oder eine rückzahlbare Investition sein.
● „Vertretungsberechtigter” - nur natürliche Person, die als Vertretungsberechtigte der Organisation die Plattform für diese in deren Namen nutzt.
2. Registrierung von Organisationen und Abschluss des Nutzungsvertrags mit einer Organisation
2.1. Vertretungsberechtigung
Die Registrierung einer Organisation ist kostenfrei und darf nur von einem Vertretungsberechtigten der jeweiligen Organisation vorgenommen werden, der namentlich als Ansprechpartner genannt werden muss. Der jeweilige Vertretungsberechtigte muss sich zunächst selbst als Nutzer registrieren (Ziffer 2 der Nutzungsbedingungen), um sodann die Organisation in Vertretung für diese auf der Plattform registrieren zu können. Hierdurch kommt kein Mitgliedsvertrag mit bcause zustande.
Im Falle eines Wechsels des Vertretungsberechtigten hat die Organisation dies unverzüglich per E-Mail an orgsupport@bcause.com anzuzeigen.
2.2. Registrierung einer Organisation und Abschluss des Vertrags mit einer Organisation über die Nutzung der Plattform
Die Registrierung der Organisation erfolgt durch Ausfüllen und Absenden des jeweiligen Registrierungsformulars auf der Plattform. Durch den Abschluss des Registrierungsvorgangs gibt die Organisation ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags zwischen sich und bcause über die Nutzung der Plattform für ihre Organisation nach den Nutzungsbedingungen und diesen AGB ab. bcause nimmt dieses Angebot an, indem sie die Organisation über die Freischaltung informiert. Der Vertrag über die Nutzung der Plattform zwischen der Organisation und bcause kommt mit dieser Freischaltung zustande.
Sollte eine registrierte Organisation einen weiteren Finanzierungsbedarf auf der Plattform anmelden, wird der bestehende Nutzungsvertrag um die Nutzung der Plattform für die weitere Finanzierung erweitert, indem die Organisation ein Angebot mit weiteren Finanzierungen über das Registrierungsformular abgibt und bcause eine Freischaltung des weiteren Finanzierungsbedarfs nach den oben beschriebenen Regeln vornimmt und damit das Angebot annimmt.
Der Gegenstand des Nutzungsverhältnisses einer Organisation umfasst alle Rechte und Pflichten bei der Nutzung der vorhandenen Funktionalitäten der Plattform.
3. Abwicklung
3.1. Organisationsbeschreibung
Die Registrierung einer Organisation erfordert eine zutreffende, vollständige, realistische und detaillierte Auskunft über die Organisation. Die Anforderungen ergeben sich aus den Funktionalitäten der Plattform.
3.2. Änderungen an der Organisationsbeschreibung
Ist die Organisationsbeschreibung veröffentlicht, sind spätere Änderungen deutlich zu kennzeichnen und sollen zusammen mit den Neuigkeiten den Nutzern von bcause einen realistischen Einblick in den Stand der Planung und Realisierung der angegebenen Wirkungsziele ermöglichen. Bereits unterstützte Finanzierungsmöglichkeiten können nicht nachträglich geändert werden.
Änderungen der Organisationsbeschreibung, die von der ursprünglich veröffentlichten Beschreibung wesentlich abweichen, sind unzulässig. Wesentlich ist eine Abweichung dann, wenn sich z. B. die Organisation inhaltlich im Kern verändert. Stellt die Organisation wesentliche Änderungen fest, hat sie dies bcause unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen, die Finanzierung abzubrechen und dies entsprechend auf der Plattform zu kommunizieren, siehe Ziffer 5.1.
3.3. Neuigkeiten
Die Organisation stellt sicher, dass regelmäßige und zeitnahe Neuigkeiten auf der Plattform wahrheitsgemäß über den Verlauf und die Erfüllung der eingestellten Wirkungsziele sowie die Verwendung der Mittel verlässlich Auskunft geben. Neuigkeiten sollen insbesondere Angaben zu allen Transaktionen, Anschaffungen/Ausgaben und etwaigen Verzögerungen oder unwesentlichen Abweichungen von der Planung enthalten. Neuigkeiten sind in Form von Blogposts mit Fotos, verlinkten Dokumenten und/oder Videos auf der Organisationsseite zur Verfügung zu stellen.
Neuigkeiten, die von der ursprünglich veröffentlichten Organisationsbeschreibung wesentlich abweichen, sind unzulässig. Was wesentlich ist, ist in Ziffer 3.1. definiert.
3.4. Haftung für Inhalte
Sämtliche Informationen zu den einzelnen Organisationen stammen ausschließlich von der jeweiligen Organisation selbst. bcause ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit oder wirtschaftliche Plausibilität dieser Informationen zu überprüfen oder für eine Berichtigung oder Aktualisierung dieser Informationen zu sorgen. Die Regelungen in Ziffer 3.5. der Nutzungsbedingungen (Nutzungsrechte, Urheberrechte, Freistellung) bleiben hiervon unberührt.
4. Nutzungsrechte, Verlinkung, Kennzeichenrechte
4.1. Alle Organisationsinhalte bleiben auch nach Beendigung oder Abbruch der Finanzierungsmöglichkeit und nach Beendigung des Nutzungsvertrags aus Transparenzgründen als inaktive Finanzierungsmöglichkeit auf der Plattform sichtbar, damit die Verwendung von Spenden von den Nutzern nachverfolgt werden kann.
4.2. bcause ist berechtigt, auf die Kooperation unter Verwendung des Namens der Organisation sowie des Kennzeichens allgemein insbesondere in Print, Rundfunk oder Internet hinzuweisen. Dieses Recht kann von der Organisation durch Weisungen im Einzelfall ausgestaltet werden.
4.3. Organisationen sind berechtigt, auf der eigenen Webseite auf die Tatsache der Kooperation hinzuweisen. Hierzu nutzt die Organisation das von bcause für diesen Zweck bereitgestellte Standardlogo in Verbindung mit einer Verlinkung auf die Organisationsseite. Eine alternative grafische Gestaltung bedarf der Freigabe durch bcause.
5. Beendigung oder Abbruch einer Finanzierungsmöglichkeit und Rückzahlung an bcause
5.1. Abbruch einer Finanzierungsmöglichkeit durch die Organisation
Abbruch einer Finanzierung durch die Organisation, wenn keine zweckmäßige Verwendungsmöglichkeit für die vor der Beendigung eingeworbenen Gelder mehr besteht
Ist die Finanzierung einer Organisation wie in der Beschreibung angegeben nicht mehr möglich, so hat die Organisation dies bcause unverzüglich an orgsupport@bcause.com mitzuteilen.
In diesem Fall verbleibt der bisher eingeworbene Zuwendungsbetrag bei bcause, die diesen für die Verfolgung ihrer satzungsgemäßen Zwecke einsetzt.
5.2. Abbruch einer Finanzierungsmöglichkeit durch bcause
bcause ist berechtigt, eine Finanzierung abzubrechen, insbesondere wegen schwerer Verstöße.
In diesen Fällen verbleibt der bisher eingeworbene und noch nicht weiter verwendete Zuwendungsbetrag bei bcause, die diesen für die Verfolgung ihrer satzungsgemäßen Zwecke einsetzt.
5.3. Rückzahlung von Zuwendungen
5.3.1. In folgenden Fällen hat bcause einen Anspruch auf Zahlung gegen die Organisation und den Organisationsverantwortlichen bzw. gesamtschuldnerisch gegen die Organisation, den Organisationsverantwortlichen und etwaige Empfänger von Zuwendungen in Höhe des bereits ausgezahlten Betrags:
● Abbruch der Finanzierungsmöglichkeit durch die Organisation nach Ziffer 5.1.
● Schwerer Verstoß gegen die Einstellbedingungen im Sinne der Ziffer 5.3.2.
● Nutzerin von bcause hat den gespendeten Betrag von ihrer Bank zurückverlangt und zurückerhalten.
Die Zahlung hat ohne Abzug von Kosten auf dasselbe Konto zugunsten von bcause zu erfolgen, von dem die Auszahlung erfolgt ist.
5.3.2. Als schwerer Verstoß gegen die Einstellbedingungen gelten insbesondere:
● Falsche Angaben zu beteiligten Personen oder wesentlichen Eigenschaften der Organisation und/oder der Finanzierungsmöglichkeit
● Erheblicher oder mehrfacher Verstoß gegen die Pflichten nach Ziffer 3.5 der Nutzungsbedingungen.
5.3.3. Weitere straf- oder zivilrechtliche Ansprüche, Rechte und Folgen bleiben hiervon unberührt.
6. Kündigung
6.1. Ordentliche Kündigung:
Das Nutzungsverhältnis mit einer Organisation kann von bcause oder der Organisation jederzeit durch Mitteilung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen beendet werden.
Mit Wirksamwerden der Kündigung kann die Organisation die jeweiligen Funktionalitäten der Plattform, die ihr nach dem Nutzungsvertrag (siehe Ziffer 2.2.) auf der Plattform zur Nutzung zur Verfügung stehen, nicht mehr nutzen.
Die Finanzierungsmöglichkeiten der Organisation sind mit Wirksamwerden der Kündigung beendet.
6.2. Außerordentliche Kündigung:
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
Es sind insbesondere folgende Gründe als wichtige Gründe für eine Kündigung durch bcause anzusehen:
● Verstoß gegen die Einstellbedingungen im Sinne der Ziffer 5.3.2.
● Nichtvereinbarkeit der Nutzerinhalte mit der jeweils aktuellen Netiquette von bcause
6.3. Sobald der Nutzungsvertrag durch die Kündigung von bcause beendet wurde, darf die Organisation die Plattform auch mit anderen Plattform-Konten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.
7. Haftung der Organisation wegen einer Mittelfehlverwendung
Die Organisation ist verpflichtet, bcause sämtliche Schäden zu ersetzen, die bcause aus einer Mittelfehlverwendung durch die Organisation entstehen.
8. Sperrung von Finanzierungsmöglichkeiten
bcause ist berechtigt, unabhängig vom Recht eine Finanzierungsmöglichkeit zu beenden (infolge einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung der jeweiligen Organisation als Trägerin der Finanzierungsmöglichkeit) Finanzierungsmöglichkeiten vorübergehend zu sperren. Die Sperrung betrifft z.B. die Möglichkeit, Inhalte auf der Organisationsseite auf der Plattform einzustellen oder zu ändern. Von diesem Recht wird bcause insbesondere dann Gebrauch machen, wenn Dritte gegenüber bcause die Verletzung von Gesetzen, Rechten Dritter, von Ziffer 3.5 der Nutzungsbedingungen, von diesen AGB Organisation oder von der Netiquette durch bestimmte Inhalte oder Nutzer anzeigen und sich diese Anzeige nicht als offensichtlich unrichtig erweist.
9. Änderungen von Bedingungen
bcause behält sich vor, diese AGB Organisation jederzeit uneingeschränkt zu ändern, insbesondere um sie an gesetzliche oder technische Änderungen anzupassen. Die geänderten Bedingungen werden spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf dieser Webseite bekannt gegeben. Registrierte Nutzer werden spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail über anstehende Änderungen in Kenntnis gesetzt. Widerspricht ein registrierter Nutzer der Geltung der neuen Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. bcause wird den registrierten Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung dieser Vierwochenfrist gesondert hinweisen.
Für Anregungen und Fragen zu den vorliegenden AGB Organisation kannst du Dich jederzeit an unser Support-Team wenden:
gut.org invest GmbH Schlesische Straße 26 10997 Berlin>
Stand: 15. Juli 2022