1. Regelungsbereich und Begriffsbestimmungen

Im Falle von Widersprüchen zwischen den Nutzungsbedingungen und den AGB Organisation gehen diese AGB Organisation vor.

Zudem gilt die Datenschutzerklärung von bcause.

● „Plattform” – Die von der gut.org invest GmbH betriebene Plattform www.bcause.com

● „Organisation” – Registrierte Nutzerin der Plattform (nur juristische Person). Die Organisation stellt auf der Plattform Informationen zu sich und ihren Finanzierungsmöglichkeiten ein. Die Organisation ist Trägerin der Finanzierungsmöglichkeiten und hierfür allein verantwortlich.

● „Finanzierungsmöglichkeit” bezeichnet die Option, mit der eine Organisation finanziert werden kann. Dies kann eine Spende und/oder eine rückzahlbare Investition sein.

● „Vertretungsberechtigter” - nur natürliche Person, die als Vertretungsberechtigte der Organisation die Plattform für diese in deren Namen nutzt.

2. Registrierung von Organisationen und Abschluss des Nutzungsvertrags mit einer Organisation

Im Falle eines Wechsels des Vertretungsberechtigten hat die Organisation dies unverzüglich per E-Mail an orgsupport@bcause.com anzuzeigen.

Sollte eine registrierte Organisation einen weiteren Finanzierungsbedarf auf der Plattform anmelden, wird der bestehende Nutzungsvertrag um die Nutzung der Plattform für die weitere Finanzierung erweitert, indem die Organisation ein Angebot mit weiteren Finanzierungen über das Registrierungsformular abgibt und bcause eine Freischaltung des weiteren Finanzierungsbedarfs nach den oben beschriebenen Regeln vornimmt und damit das Angebot annimmt.

Der Gegenstand des Nutzungsverhältnisses einer Organisation umfasst alle Rechte und Pflichten bei der Nutzung der vorhandenen Funktionalitäten der Plattform.

3. Abwicklung

Änderungen der Organisationsbeschreibung, die von der ursprünglich veröffentlichten Beschreibung wesentlich abweichen, sind unzulässig. Wesentlich ist eine Abweichung dann, wenn sich z. B. die Organisation inhaltlich im Kern verändert. Stellt die Organisation wesentliche Änderungen fest, hat sie dies bcause unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen, die Finanzierung abzubrechen und dies entsprechend auf der Plattform zu kommunizieren, siehe Ziffer 5.1.

Neuigkeiten, die von der ursprünglich veröffentlichten Organisationsbeschreibung wesentlich abweichen, sind unzulässig. Was wesentlich ist, ist in Ziffer 3.1. definiert.

4. Nutzungsrechte, Verlinkung, Kennzeichenrechte

4.2. bcause ist berechtigt, auf die Kooperation unter Verwendung des Namens der Organisation sowie des Kennzeichens allgemein insbesondere in Print, Rundfunk oder Internet hinzuweisen. Dieses Recht kann von der Organisation durch Weisungen im Einzelfall ausgestaltet werden.

4.3. Organisationen sind berechtigt, auf der eigenen Webseite auf die Tatsache der Kooperation hinzuweisen. Hierzu nutzt die Organisation das von bcause für diesen Zweck bereitgestellte Standardlogo in Verbindung mit einer Verlinkung auf die Organisationsseite. Eine alternative grafische Gestaltung bedarf der Freigabe durch bcause.

5. Beendigung oder Abbruch einer Finanzierungsmöglichkeit und Rückzahlung an bcause

Ist die Finanzierung einer Organisation wie in der Beschreibung angegeben nicht mehr möglich, so hat die Organisation dies bcause unverzüglich an orgsupport@bcause.com mitzuteilen.

In diesem Fall verbleibt der bisher eingeworbene Zuwendungsbetrag bei bcause, die diesen für die Verfolgung ihrer satzungsgemäßen Zwecke einsetzt.

In diesen Fällen verbleibt der bisher eingeworbene und noch nicht weiter verwendete Zuwendungsbetrag bei bcause, die diesen für die Verfolgung ihrer satzungsgemäßen Zwecke einsetzt.

Die Zahlung hat ohne Abzug von Kosten auf dasselbe Konto zugunsten von bcause zu erfolgen, von dem die Auszahlung erfolgt ist.

5.3.3. Weitere straf- oder zivilrechtliche Ansprüche, Rechte und Folgen bleiben hiervon unberührt.

6. Kündigung

Mit Wirksamwerden der Kündigung kann die Organisation die jeweiligen Funktionalitäten der Plattform, die ihr nach dem Nutzungsvertrag (siehe Ziffer 2.2.) auf der Plattform zur Nutzung zur Verfügung stehen, nicht mehr nutzen.

Die Finanzierungsmöglichkeiten der Organisation sind mit Wirksamwerden der Kündigung beendet.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

Es sind insbesondere folgende Gründe als wichtige Gründe für eine Kündigung durch bcause anzusehen:

6.3. Sobald der Nutzungsvertrag durch die Kündigung von bcause beendet wurde, darf die Organisation die Plattform auch mit anderen Plattform-Konten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.

7. Haftung der Organisation wegen einer Mittelfehlverwendung

8. Sperrung von Finanzierungsmöglichkeiten

9. Änderungen von Bedingungen